Aussuchen, bestellen, losradeln – so einfach kann's gehen. Wir arbeiten mit nahezu allen großen Dienstrad-Leasing-Anbietern in Deutschland zusammen. Wenn Dein Arbeitgeber dort schon registriert ist und Du zur Nutzung freigegeben bist, sparst Du Dir den ganzen Vorlauf und fährst innerhalb kürzester Zeit auf Deinem neuen TRENGA Bike!
Jetzt leasen
Die Seite zu diesem Anbieter ist noch in Arbeit. Du kannst Dein TRENGA Bike aber jederzeit direkt über diesen Anbieter leasen – sprich uns dazu einfach in unserem Store in Harburg oder Buchholz an.
Weitere Leasing Partner
- Eleasa (Modulat Leasing AG)
- Beovelo Marius Lang
- AMS Fuhrparkmanagement GmbH
- Rad im Dienst (Ride Mobility GmbH)
- KazenMaier Leasing GmbH
- primandis GmbH
- Grenke Leasing AG
- Dein-Jobbike.de (BT Bikes & Services GmbH)
- EasyBikeLeasing (easy-bike-services GmbH & Co. KG)
So funktioniert E-Bike & Fahrrad Leasing mit Dienstwagenregelung
Seit einigen Jahren gilt: Was für den Dienstwagen funktioniert, geht auch fürs Fahrrad. Die Finanzbehörden wenden die Dienstwagenregelung auch auf Fahrräder und E-Bikes an – Dein Arbeitgeber kann Dir also rechtssicher ein Bike zur Verfügung stellen, das Du auch privat nutzen darfst.
Das Beste daran: Es ist egal, ob Du das Fahrrad beruflich brauchst. Solange Dein Arbeitgeber die Regelung anbietet, kann jeder Mitarbeiter davon profitieren. Und falls Du schon einen Dienstwagen fährst – kein Problem, beides ist gleichzeitig möglich.
Leasing – die Verfahrensweise
Wie funktioniert das Ganze konkret? Hier sind die wichtigsten Punkte aufgeklappt:
Wer least eigentlich das Bike?
Wie wird die private Nutzung versteuert?
Die private Nutzung gilt als geldwerter Vorteil und muss mit aktuell 0,25 % des Listenpreises pro Monat versteuert werden.
Beispiel: Bei einem Listenpreis von 2.500 € sind das jährlich 12 × 6,25 € = 75 €. Diese 75 € werden Deinem Einkommen zugerechnet und mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Wichtig: Maßgeblich ist immer der Listenpreis, nicht der tatsächlich gezahlte Preis – auch wenn Du das Bike günstiger bekommst.
Wie viel sparst Du persönlich?
Wer zahlt die Leasingrate?
Der Ablauf bei TRENGA – Schritt für Schritt
So einfach kommst Du bei uns zu Deinem Dienstrad:
Voraussetzungen klären
Du checkst, ob Dein Arbeitgeber bei einem Leasinganbieter registriert ist und ob Du zum berechtigten Mitarbeiterkreis gehörst. Falls noch kein Anbieter angebunden ist: Wir verbinden Dich mit dem passenden Partner.
Beratung & Auswahl
Du lässt Dich bei uns ausführlich beraten und triffst Deine Bike-Auswahl. Wir reservieren Dein Wunschrad – falls nötig, bauen wir es zusammen oder bestellen es nach.
Antrag & Vertrag
Wir erstellen alle Unterlagen, beantragen den Leasing-Vertrag für Dich und kümmern uns um die Versicherung. Du musst nichts weiter tun, als auf die Genehmigung zu warten.
Abholen & Losradeln
Nach der Genehmigung holst du dein Traumrad bei uns ab und unterschreibst den Überlassungsvertrag. Während der Laufzeit kümmerst du dich um die Wartung – ganz unkompliziert in unserer TRENGA Werkstatt. Je nach Vertrag sind Inspektionen bereits enthalten.
Versicherung – das musst Du wissen
Solange das Bike geleast ist, gehört es technisch der Leasinggesellschaft – nicht Dir, nicht uns, nicht Deinem Arbeitgeber. Eine Versicherung gegen Diebstahl ist daher Pflicht, egal für welchen Anbieter Du Dich entscheidest.
Schloss ist Pflicht
Ein Fahrradschloss zu nutzen, ist verpflichtend. Manche Versicherer schreiben sogar konkrete Schloss-Typen vor.
Versicherung inklusive?
Bei vielen Anbietern ist die Versicherung direkt im Leasing-Paket enthalten – einfach und unkompliziert.
Freie Wahl mit ENRA
Falls Du die Versicherung selbst wählen kannst, arbeiten wir vertrauensvoll mit dem niederländischen Spezialisten ENRA zusammen.
Nach Ablauf der Leasingzeit – Deine Optionen
Nach den üblichen 36 Monaten hast Du zwei Möglichkeiten: Du übernimmst Dein Bike zum Restwert oder gibst es zurück. Hier alle Details:
Wie kaufe ich mein Bike nach Ablauf?
Wenn Du Dein Bike übernehmen möchtest, teile uns das mindestens 6 Wochen vor Vertragsende schriftlich mit. Du musst aber auch nichts überstürzen – Du wirst rechtzeitig von der Leasinggesellschaft oder uns angeschrieben. In dem Schreiben steht der konkrete Restwert. Du überweist diesen Betrag, fertig.
Was kostet das Bike am Ende?
Der Restkaufpreis liegt in der Regel bei 17 % des damaligen Neupreises. In vielen Fällen ist die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG bereits enthalten.
Den ganzen administrativen Vorgang plus Pauschalsteuer übernimmt entweder der Leasinganbieter oder wir – Du musst Dich also meistens um nichts kümmern. Sowohl Dein Arbeitgeber als auch Du erhalten die nötigen Nachweise für Lohnsteueraußenprüfung und Einkommensteuererklärung.
Was passiert vor dem Kauf oder der Rückgabe?
Wir machen bei Dir eine Inspektion und prüfen, ob das Bike im "vertragsgemäßen Zustand" ist. Falls Reparaturen aufgestaut sind, Anbauteile fehlen (z.B. der E-Bike-Akku) oder Unfallspuren sichtbar sind, können zusätzliche Kosten entstehen. Daher: Kümmere Dich während der Laufzeit um Dein Bike – das macht den Übergang am Ende stressfrei.
Was, wenn ich das Bike nicht übernehmen will?
Lust auf Deine nächste Tour?
Egal ob entspannt durch die Stadt, sportlich auf der Straße oder abenteuerlich durchs Gelände – Dein nächstes TRENGA Bike wartet schon. Schau Dich um und finde Dein Lieblingsrad.
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